Bevor das Pool selber bauen beginnen kann, müssen einige Punkte geklärt werden. Dazu gehören die Wahl des Standorts für das Schwimmbecken und die Notwendigkeit, bei der örtlichen Baubehörde alle erforderlichen Genehmigungen und Bauvorschriften einzuholen. Es kann auch wichtig sein, bei der Wahl des Standorts einen Bausachverständiger zu Rate zu ziehen, wenn unsichere Bodenverhältnisse Auswirkungen darauf haben könnten, ob ein ansonsten idealer Poolbereich zum Schwimmen geeignet ist oder nicht.

Standort für das Pool selber bauen

Die Platzierung des Schwimmbeckens ist entscheidend für die Senkung der Heizkosten und die Erhaltung eines angenehmen Schwimmumfelds. Je sonniger der Standort ist, desto geringer sind die Kosten für die Heizung. Wenn das Schwimmbecken beheizt werden muss, sollten Sie es so aufstellen, dass es dennoch möglichst viel Sonne abbekommt. Achten Sie auch auf Hecken oder Mauern an einer oder mehreren Seiten – sie sollten mindestens einen Meter vom Beckenrand entfernt sein. Die Wahl des richtigen Standorts für einen Pool ist wichtig. Einige Standorte erfordern einen höheren Reinigungsaufwand als andere, und bei einigen werden Sie auf lange Sicht mehr bezahlen als bei anderen. Wenn es zum Beispiel Pflanzen gibt, die Blätter oder andere Gegenstände in Ihren Pool fallen lassen, verschwenden sie nicht nur Ihre Zeit, sondern auch Geld und wertvolle Ressourcen wie Chemikalien und Strom für den Betrieb der Pumpe.

Der richtige Standort für die Pooltechnik

Der Standort einer Poolanlage kann neben dem Pool, im Keller oder in einem Gartenhaus sein. Da die Filteranlage bis zu 10 Meter entfernt und mit einem Höhenunterschied von bis zu 1,5 Metern aufgestellt werden kann, stehen viele Möglichkeiten offen. Wenn es die Gegebenheiten zulassen, raten wir jedoch zu einem direkt angrenzenden Technikschacht, denn so sparen Sie Kosten für die Verrohrung und reduzieren die Komplexität bzw. die Anzahl möglicher Fehlerquellen bei der Installation Ihrer eigenen Pooltechnik.

Baugenehmigung für den Poolbau

In Österreich ist der Schwimmbadbau auf Bundes- und Landesebene geregelt. Es ist wichtig, auf beiden Ebenen zu prüfen, was Ihre Anforderungen sind und ob eine Baugenehmigung möglich ist.

Im Prinzip kommt es auf die Größe des geplanten Pools an, ob er anzeigepflichtig ist oder nicht. In Österreich variieren die Größenvorschriften je nach Bundesland, in dem Sie bauen wollen, und selbst dann kann es auf Gemeindeebene unterschiedliche Regelungen geben. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass die meisten Gemeinden bereit sind, schnell und unbürokratisch Auskunft zu geben, wenn man sie fragt, warum bestimmte Beckengrößen nicht anzeigepflichtig sind. Es gibt natürlich auch Planungskarten, in denen einige Gebiete spezifischere Richtlinien festlegen, wenn sie bereits Erfahrungen damit gemacht haben, dass die Sicherheit von Kindern in Schwimmbecken durch landschaftliche Aspekte in ihrer Nähe gefährdet ist.

Wenn ein privates Schwimmbecken kleiner als 35 m² und weniger als 150 cm tief ist, ist es weniger wahrscheinlich, dass es genehmigt werden muss. Ist ein Pool größer als 35 m² oder überhaupt tief, ist es wahrscheinlicher, dass eine Genehmigung erforderlich ist, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.